Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zumi & Söhne Gartenbau GmbH · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Aufträge und Verträge zwischen der Zumi & Söhne Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 11, 4563 Gerlafingen (nachfolgend «Unternehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundschaft»). Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart wurden. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere das Werkvertragsrecht (Art. 363 ff. OR). Wo vereinbart, gelten ergänzend die SIA-Norm 118 sowie die einschlägigen NPK-Positionen.

2. Offerten und Vertragsschluss

Offerten sind – sofern nicht anders vermerkt – während 30 Tagen gültig und beruhen auf den bei der Besichtigung erkennbaren Verhältnissen sowie den Angaben der Kundschaft. Die Besichtigung und die Offertstellung sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, der unterzeichneten Offerte oder mit Beginn der Arbeiten im Einverständnis beider Seiten zustande.

3. Preise und Zusatzleistungen

Die in der Offerte genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Ein vereinbarter Festpreis gilt für den offerierten Leistungsumfang.

Leistungen, die bei der Offertstellung nicht erkennbar waren – etwa verdeckte Schäden, ungeeignete oder feuchte Untergründe, Asbest- oder Schadstofffunde oder nachträglich gewünschte Änderungen – werden nach Aufwand verrechnet. Wir informieren die Kundschaft vor der Ausführung solcher Arbeiten und holen deren Zustimmung ein.

4. Termine und Mitwirkung der Kundschaft

Termine werden gemeinsam vereinbart. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere durch Vorarbeiten Dritter, fehlenden Zugang, Witterung bei Aussenarbeiten oder höhere Gewalt – verlängern die Fristen angemessen.

Die Kundschaft stellt rechtzeitig und kostenlos den Zugang zum Objekt sowie Strom und Wasser zur Verfügung und sorgt dafür, dass die Arbeitsbereiche geräumt und zugänglich sind. Wertgegenstände sind vor Arbeitsbeginn zu entfernen oder anzukündigen.

5. Abnahme, Mängel und Garantie

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wir beheben berechtigte Mängel innert angemessener Frist auf eigene Kosten (Nachbesserung).

Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, bei vereinbarter Anwendung der SIA-Norm 118 gelten deren Rüge- und Garantiefristen. Für einzelne Leistungen gewähren wir längere Garantien, soweit dies in der Offerte ausdrücklich festgehalten ist. Von der Garantie ausgenommen sind natürliche Abnützung, Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder Pflege, Einwirkungen Dritter sowie Mängel, die auf den von der Kundschaft gestellten Untergrund oder Materialien zurückgehen.

6. Natur- und Materialtoleranzen

Pflanzen sind Naturprodukte: Wuchsform, Grösse und Farbe weichen von Mustern, Katalogbildern und Bildschirmdarstellungen ab, und das Anwachsen hängt von Standort, Witterung und Pflege ab. Bei Naturstein, Betonstein und Holz sind Abweichungen in Farbton, Struktur und Maserung materialbedingt und stellen keinen Mangel dar. Bei Ergänzungen an bestehenden Flächen sind sichtbare Übergänge nicht immer vermeidbar.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grösseren Aufträgen können Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug; es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Die Verrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

8. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; wir sind entsprechend versichert. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt in jedem Fall vorbehalten.

9. Rücktritt und Annullierung

Tritt die Kundschaft vor Ausführungsbeginn vom Vertrag zurück, sind bereits erbrachte Leistungen sowie bestelltes oder zugeschnittenes Material zu vergüten. Im Übrigen gilt Art. 377 OR.

10. Datenschutz

Wie wir Personendaten bearbeiten, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Unternehmerin in Gerlafingen. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Aus dem Arbeitsalltag.

Kurze Clips von unseren Einsätzen – Blockstufen, Formschnitt und alles dazwischen.

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Blockstufe gesetzt

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Taxus in Form schneiden

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Ahorn palmatum «Sango Kaku» zurückgeschnitten

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Zwei Palmen gepflanzt

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Frisch gestrichen

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Aus dem Arbeitsalltag

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