Räumen & Streuen
Winterdienstin Solothurn & Umgebung
Bei Schnee zählt, dass vor Betriebsbeginn geräumt ist. Wir übernehmen Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Treppen, Zufahrten und Gewerbeareale – im Pikett über die ganze Wintersaison, damit Ihre Flächen am Morgen sicher und begehbar sind. Gestreut wird so sparsam wie möglich und so viel wie nötig.
- Kostenlos
- Besichtigung vor Ort
- Festpreis
- Verbindliche Offerte
- Schriftlich
- Garantie auf die Arbeit
Was Winterdienst bei uns umfasst.
- Pikett über die ganze Wintersaison
- Geräumt vor Betriebsbeginn
- Umweltschonend streuen, nicht giessen
- Private Liegenschaften und Gewerbeareale
- Dokumentierte Einsätze für Ihre Haftung
Was konkret dazugehört.
Die einzelnen Arbeiten, so wie sie bei uns angefragt werden.
Räumen und Streuen
- Gehwege, Treppen und Hauszugänge
- Einfahrten, Zufahrten und Parkplätze
- Gewerbeareale und Anlieferungszonen
- Streuen gegen Glätte, sparsam dosiert
Garten und Gebäude im Winter
- Frostschutz für Gartenanlagen und empfindliche Pflanzen
- Kübelpflanzen einwintern und abdecken
- Dachrinnen und Abläufe vor dem Winter freiräumen
- Schneelast auf Vordächern und Gartenhäusern im Blick behalten
Kontrolle und Notdienst
- Pikett über die ganze Wintersaison
- Kontrollgänge bei Dauerfrost und Glatteis
- Einsätze dokumentiert, als Nachweis für Ihre Haftung
So läuft Ihr Projekt ab.
Flächen festlegen
Wir erfassen, welche Flächen in welcher Priorität geräumt werden.
Saisonvertrag
Leistungen, Einsatzzeiten und Abrechnung schriftlich vereinbart.
Pikett & Einsatz
Bei Schneefall rücken wir aus – ohne dass Sie anrufen müssen.
Nachweis
Jeder Einsatz wird erfasst, auch für Ihre Verkehrssicherungspflicht.
Häufige Fragen.
Ab wann rücken Sie aus?
Wir beobachten die Lage und räumen bei Schneefall so, dass die Flächen vor Betriebsbeginn frei sind – ohne dass Sie anrufen müssen.
Wer haftet bei einem Sturz?
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Eigentum und Verwaltung, kann aber vertraglich übertragen werden. Wir dokumentieren jeden Einsatz, damit im Ereignisfall nachweisbar ist, was wann gemacht wurde.
Gilt der Vertrag für eine ganze Saison?
Üblich ist ein Saisonvertrag von November bis März. Einmalige Einsätze sind je nach Auslastung möglich.
Winterdienst in Ihrer Gemeinde.
Wir arbeiten im ganzen Kanton Solothurn – auch in Ihrer Region.
Nächster Schritt
